Abmahnung gegen t-online wegen Falschbehauptungen über unsere Friedensprozession

Abmahnung an t-online wegen Falschbehauptungen über unsere Friedensprozession

Zusätzlich zu der Strafanzeige haben Diether Dehm, Jens Fischer Rodrian und Marcus Fuchs heute auch t-online (Ströer Digital Publishing GmbH) wegen der dort veröffentlichten Falschbehauptungen über unsere Friedensprozession am Karfreitag 2025 in Dresden abgemahnt.

Das Altmedium hat ab Zustellung der Abmahnung 96 Stunden Zeit, zum einen eine Unterlassungserklärung abzugeben und zum anderen eine gleichwertige Richtigstellung zu veröffentlichen. Wir halten euch auf dem Laufenden über den Werdegang des Verfahrens.

Vorlage für Strafanzeige gegen t-online, FAZ, WELT und Focus

Wart ihr bei der Friedensprozession dabei und fühlt euch diffamiert? Dann stellt jetzt selbst Strafanzeige gegen t-online, FAZ, WELT und Focus

Vorgestern berichteten wir darüber, dass wir aufgrund der Diffamierung unserer Friedensprozession am Karfreitag in Dresden Strafanzeige gegen die Altmedien t-online, FAZ, WELT und Focus erstattet haben.

Habt ihr selbst auch an unserer Friedensprozession teilgenommen und seid ebenfalls der Meinung, dass diese Altmedien Lügen verbreitet und sich zu Unrecht über euch verächtlich gemacht haben?

Dann könnt ihr diese Vorlage nutzen, um ebenfalls Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dresden zu erstatten. Einfach herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und abschicken.

Strafanzeige gegen t-online, FAZ, WELT und Focus

Strafanzeige gegen t-online, FAZ, WELT und Focus wegen des Verdachtes der üblen Nachrede bzw. Verleumdung

Heute haben die Veranstalter Marcus Fuchs, Diether Dehm und Oliver Hannemann exemplarisch Strafanzeige gegen die Altmedien t-online, FAZ, WELT und Focus wegen des Verdachts der Beleidigung, üblen Nachrede bzw. Verleumdung aufgrund ihrer “Berichterstattung” über unsere Friedensprozession in Dresden am Karfreitag 2025 gestellt.

In den Artikeln dieser Online-Medien wurde unsere Friedensdemo und damit auch die Organisatoren auf übelste Weise sowohl durch eindeutige Falschbehauptungen als auch durch Framing und Attribution verunglimpft. Bspw. hat t-online fälschlicherweise behauptet, dass “der mehrfach vorbestrafte Neonazi Christian Klar” sowie “ein verurteiltes Mitglied der rechtsterroristischen ‘Gruppe Freital'” auf unserer Friedensprozession gesprochen hätten. Ähnliche Falschbehauptungen und weitere Diffamierungen wie bspw. “Auflauf der Rechtsextremen in Sachsen” finden sich in Artikeln der FAZ, WELT und des Focus.

Derlei Schmiererei verstößt nicht nur eklatant gegen den Pressekodex und rangiert auf dem Niveau von Gossen-Journalismus, sondern könnte nach Meinung der Organisatoren auch strafrechtlich relevant sein. Der Verdacht der üblen Nachrede bzw. Verleumdung erhärtet sich dadurch, dass diese Aussagen in einen Kontext aus Framing und Attribution mithilfe von Schimpfworten wie “Rechtsextreme”, “AfD-Fahnen”, “Rassismus” oder “Neonazis” gesetzt werden.

Die Strafanzeige wurde heute elektronisch bei der Staatsanwaltschaft Dresden eingereicht. Des weiteren wird bald noch eine Abmahnung mindestens gegen t-online folgen.