Sieg: Gericht verbietet t-online weiterhin Lügen zu verbreiten

Sieg: Gericht verbietet t-online, weiterhin Lügen über unsere Friedensdemo zu verbreiten

Es ist mittlerweile eher Glück, wenn in diesem Justizsystem noch Recht gesprochen wird. Ein solcher Glücksfall war unser Eilantrag beim Landgericht Köln gegen t-online. Die Falschbehauptungen, die t-online (sowie FAZ, WELT und Focus) über unsere Friedensprozession am Karfreitag 2025 in Dresden verbreitet hatte, waren dermaßen offensichtlich und dreist, dass den Richtern gar keine andere Wahl blieb. Das Landgericht Köln hat diese Woche t-online unter Androhung eines Bußgeldes von bis zu 250.000 € verboten, weiterhin 2 von 3 beantragten Falschbehauptungen zu verbreiten.

Bereits am 26.04.2025 hatten wir deswegen t-online abgemahnt, worauf deren Chefredakteur jedoch nicht reagierte. Deshalb mussten wir die Untersagung gerichtlich beantragen. Und bekamen in 2 von 3 Fällen recht. Erst nach dem Beschluss des Landgerichts änderte t-online seine Artikel über unsere Friedensprozession entsprechend ab – teilweise sogar still und heimlich (ohne Änderungshinweis).

Abmahnung gegen t-online wegen Falschbehauptungen über unsere Friedensprozession

Abmahnung an t-online wegen Falschbehauptungen über unsere Friedensprozession

Zusätzlich zu der Strafanzeige haben Diether Dehm, Jens Fischer Rodrian und Marcus Fuchs heute auch t-online (Ströer Digital Publishing GmbH) wegen der dort veröffentlichten Falschbehauptungen über unsere Friedensprozession am Karfreitag 2025 in Dresden abgemahnt.

Das Altmedium hat ab Zustellung der Abmahnung 96 Stunden Zeit, zum einen eine Unterlassungserklärung abzugeben und zum anderen eine gleichwertige Richtigstellung zu veröffentlichen. Wir halten euch auf dem Laufenden über den Werdegang des Verfahrens.